Was gehört, bzw. was darf auf die Weinetikette?


Hier die offiziellen, ausführlichen Angaben vom Ebenrain, Sissach (Andreas Buser). Insbesondere auch die Angaben für die Schaumweine bezügl. Restzucker. Alles auf einer PDF-Datei, die sich zum Ausdrucken eignet (Version 2019).

Neu ab 2018: Bei AOC-, Land- und Tafelweinen muss bei Lohnkelterungen auf der Etikette Name und Adresse des Lohnkelterers vermerkt sein.

Hobby-Winzer/Lohnkelterer

Vor allem die Hobbywinzer lassen ihre Trauben durch einen Lohnkelterer verarbeiten. Der (gelungene) Wein soll dann später die persönliche Etikette des Winzers tragen, damit sie beim Weinverkauf auch eine gewisse nachhaltige Wirkung erzeugt. Weil der Verkauf/Handel der (alkoholhaltigen) Weine der Weinhandelskontrolle unterstellt ist, sollte der Winzer (mit Lohnkelterung) beim Druck neuer Etiketten die gesetzlichen Neuerungen beachten, wenn er nicht die Kontrolleure im Haus haben will …   bitte hier lesen

1. AOC-Weine (Weine mit Ursprungsbezeichnung)

  • Mit Gebietshinweis Gemeinde, z.B. „Sissach“ oder Lage, z.B. „Bischofstein“.
  • Jahrgang nicht obligatorisch, erlaubt bei ≥85%-Anteil desselben Jahrgangs.
  • (L5 = Los-Nummer)
  • (Sulfite* = evtl. plus weitere allergene Zutaten: Milch, Ei – falls nachweisbar)
Blauburgunder (BB) oder
Riesling-Silvaner (R-S)
Alle Sorten ausser BB / R-S,
aus 1 Sorte bestehend
   
Alle Sorten ausser BB / R-S,
aus 1 Sorte bestehend
Alle Sorten – Wein aus mehreren Sorten (Cuvées)

  

AOC Weine mit Gebietshinweis Kanton, z.B. Solothurn. Mischung aus allen Gemeinden Solothurns möglich. Jahrgang nicht obligatorisch, erlaubt bei 85% desselben Jahrgangs
Blauburgunder oder
Riesling-Silvaner
Alle Sorten ausser BB / R-S,
aus 1 Sorte bestehend

  


Die Anordnung der Texte ist
bei allen Etikettenbeispielen
willkürlich gewählt.
Die Platzierung der Texte darf
auch anders gewählt werden.
Alle Sorten – Wein aus
mehreren Sorten (Cuvées)

  


2. Landweine

Weine mit Namen einer geographischen Herkunft mit einer Ausdehnung, die grösser ist als ein Kanton, z.B.: Schweiz oder Nordwestschweiz.
Sorte und Jahrgang nicht obligatorisch, erlaubt bei ≥85% Sorten- und Jahrgangs-Wahrheit.


Wein aus 1 Sorte bestehend Wein aus mehreren Sorten
(Cuvées)

  


3. Tafelweine

Angaben über Ursprung, Herkunft, Sorte und Jahrgang sind verboten.


Die Anordnung der Texte ist
bei allen Etikettenbeispielen
willkürlich gewählt.
Die Platzierung der Texte darf
auch anders gewählt werden.
Wein aus einer oder
mehreren Sorten